AGB
  Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Jörg Reddemann Trickfilmproduktion 
  § 1 Geltungsbereich
  Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Jörg Reddemann Trickfilmproduktion (im folgenden „Auftragnehmer“ genannt)
  und dem Auftraggeber gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Davon abweichende, individuelle 
  Bedingungen erlangen nur Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer diesen schriftlich zustimmt.Das Vertragsverhältnis kommt
  zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftlich erteiltes Angebot des Auftragnehmers per mail bestätigt.Die allgemeinen 
  Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge zwischen  dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. 
  § 2  Urheberrecht und Nutzungsrechte
  2.1. Die Illustrationen und Animationen (im folgenden „Werke“ genannt)  bleiben bis zur vollständigen Bezahlung 
  Eigentum des Auftragnehmers.
  2.2. Die Werke bleiben als Gesamtwerk erhalten und dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert 
  werden. Eine Herauslösung einzelner Standbilder, Details oder Figuren aus den Werken, zu Illustrationszwecken oder 
  zur Schaffung neuer Produkte ist nur gegen Honorar zulässig. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung der Werke 
  ist unzulässig. Bei Verstoß gegen Punkt 2.2. hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 
  100 % der vereinbarten Vergütung sowie eine für die Neunutzung angemessene Vergütung zu zahlen. 
  2.3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen
  Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart , wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Eigentumsrechte an
  den verwendeten Figuren werden nicht übertragen. 
  2.4. Jede erneute Nutzung der Werke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dasselbe gilt
  für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat 
  für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgt, außer der für die 
  betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu 
  zahlen. 
  2.5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen 
  Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollstän-
  diger Bezahlung der Vergütung über. 
  2.6 Der Auftragnehmer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen 
  Wiedergabe der Werke als Urheber zu nennen. 
  § 3 Vergütung
  3.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer 
  (in der Regel 7% MwSt.) und ohne Abzug.
  3.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Werke fällig. Werden die Werke in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme 
  der ersten Teillieferung eine vereinbarte Teilvergütung zu zahlen.
  § 4 Lieferfrist
  4.1. Der Zeitpunkt der Ablieferung der Werke wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor Produktionsbeginn 
  festgelegt. 
  4.2.Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen 
  Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen, 
  Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die 
  Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die 
  Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die 
  Fertigstellung möglich ist. 
  § 5 Künstlersozialkasse
  Beachten Sie die Abgabepflicht bei Inanspruchnahme von künstlerischen 
  Leistungen durch Unternehmer bzw. Verwerter an die Künstlersozialkasse.  Für die Einhaltung der 
  Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Infos auf 
  www.kuenstlersozialkasse.de
  § 6 Schlussbestimmungen 
  Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
  keit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.