AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Jörg Reddemann Trickfilmproduktion
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Jörg Reddemann Trickfilmproduktion (im folgenden „Auftragnehmer“ genannt)
und dem Auftraggeber gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Davon abweichende, individuelle
Bedingungen erlangen nur Gültigkeit, wenn der Auftragnehmer diesen schriftlich zustimmt.Das Vertragsverhältnis kommt
zustande, wenn der Auftraggeber ein schriftlich erteiltes Angebot des Auftragnehmers per mail bestätigt.Die allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber.
§ 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte
2.1. Die Illustrationen und Animationen (im folgenden „Werke“ genannt) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum des Auftragnehmers.
2.2. Die Werke bleiben als Gesamtwerk erhalten und dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert
werden. Eine Herauslösung einzelner Standbilder, Details oder Figuren aus den Werken, zu Illustrationszwecken oder
zur Schaffung neuer Produkte ist nur gegen Honorar zulässig. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung der Werke
ist unzulässig. Bei Verstoß gegen Punkt 2.2. hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von
100 % der vereinbarten Vergütung sowie eine für die Neunutzung angemessene Vergütung zu zahlen.
2.3. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen
Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart , wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Eigentumsrechte an
den verwendeten Figuren werden nicht übertragen.
2.4. Jede erneute Nutzung der Werke bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. Dasselbe gilt
für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat
für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Auftragnehmers erfolgt, außer der für die
betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu
zahlen.
2.5. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen
Auftragnehmer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollstän-
diger Bezahlung der Vergütung über.
2.6 Der Auftragnehmer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen
Wiedergabe der Werke als Urheber zu nennen.
§ 3 Vergütung
3.1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
(in der Regel 7% MwSt.) und ohne Abzug.
3.2. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Werke fällig. Werden die Werke in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme
der ersten Teillieferung eine vereinbarte Teilvergütung zu zahlen.
§ 4 Lieferfrist
4.1. Der Zeitpunkt der Ablieferung der Werke wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vor Produktionsbeginn
festgelegt.
4.2.Kommt es zu zeitlichen Verzögerungen aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder aus sonstigen
Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.), kann der Fertigstellungstermin mindestens um die
Zeitspanne überschritten werden, um welche sich die Herstellungszeit verzögerte bzw. unterbrochen war. Die
Voraussetzung dafür ist, dass binnen dieser Zeit bei Zugrundelegung eines vernünftigen wirtschaftlichen Maßstabes die
Fertigstellung möglich ist.
§ 5 Künstlersozialkasse
Beachten Sie die Abgabepflicht bei Inanspruchnahme von künstlerischen
Leistungen durch Unternehmer bzw. Verwerter an die Künstlersozialkasse. Für die Einhaltung der
Abgabepflicht ist der Auftraggeber zuständig und selbst verantwortlich. Infos auf
www.kuenstlersozialkasse.de
§ 6 Schlussbestimmungen
Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
keit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.